gurkensaft
Sind die Glühbirnen für das Labor (Duka-Birnen und insbesondere die Opal-Lampen) langfristig erhältlich und wie z.B. Backofen- oder Kühlschrankglühlampen ebenfalls vom EU-Verkaufsverbot für Glühlampen ausgeschlossen?
Oder müssen wir uns beeilen und rechtzeitig hamstern? :huh:
Gruß Torsten
(der froh ist, dass es uns offenbar so gut geht, dass solche Regelungen unsere größten Sorgen sind)
Gast
Ich glaub es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird....
Daß es die Lampen für Spezialzwecke (Vergrößerungslampen, Dukalampen etc.) auch in Zukunft noch geben wird, notfalls werden die Sachen importiert, da bin ich mir sicher...
Wo ich mir aber auch sicher bin ist, daß das alles schweineteuer werden wird... Insofern ist der Gedanke der Bevorratung nicht so abwegig.....
MirkoBoeddecker
Ziel der Verordnung ist es nicht spezial-Lampen aus dem Markt zu nehmen, sondern Glühlampen in haushaltsnaher Verwendung durch Energiesparlampen zu ersetzen.
Bisher ist mir nichts bekannt, was bei Vergrößerungslampen Anlass zur Besorgnis geben könnte.
Viele Grüße,
Mirko
cfb_de
Die Durchführungsverordnung zu dieser EU-Bestimmung ging ja auch noch nicht durch die Presse.
Schon vor mehreren Monaten schrieb ich bereits meine Empfehlung, Duka-Leuchtmittel auf Vorrat zu kaufen.
Daran hat sich nach meiner aktuellen Kenntnis um diese Durchführungsverordnung in der BRD nichts geändert. Damals wie heute empfehle ich den Kauf auf Vorrat. Mit diesem Beitrag lehne ich mich weit aus dem Fenster.
Beste Grüße,
Franz
gurkensaft
Dass das Ziel ein anderes ist, ist ja bekannt.
Nur ob auf dem Weg dorthin nicht das ein oder andere auf der Strecke bleibt zeigt sich wohl erst später.
Ich danke jedenfalls für die Antworten!
Grüße aus dem Allgäu,
Torsten
mdeutgen
Also erst einmal möchte ich meinen Lehrmeister zitieren, der immer sagte "es gibt kein elektrisches Obst", die Dinger heißen schlicht und einfach Glühlampe.
Initiiert von Franz' Beitrag habe ich mich mal auf die Suche nach der EU-Verordnung gemacht und bisher keine EU-Richtlinie gefunden. Allerdings bin ich über zwei Pressemeldungen der EU gestolpert, wo ganz klar von Haushaltsglühlampen gesprochen wird. Eine Opallampe ist für meine Begiffe weder eine Haushaltslampe noch eine sogenannte "Allgebrauchslampe". Für meine Einschätzung gehören Opallampen zu den Sonderlampen, die in einer Ausführungsrichtlinie dann explizit ausgenommen sein werden.
Mal ehrlich, mit einer Energiesparlampe kann ich keinen Vergrößerer betreiben, das geht physikalisch nicht oder nur mit sehr großen Anstrengungen.
Martin
cfb_de
Hallo Martin,
die entsprechende Verordnung findet sich - wie könnte es anders sein :huh: - auf den Webseiten der EU:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri...003:0016:DE:PDF
Wichtig ist das, was in Art. 1, Satz 4 steht: "4. ‘Speziallampe’ bezeichnet eine Lampe, die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften oder laut der ihr beigefügten Produktinformation nicht zur Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet ist."
Und das trifft auf Opallampen nicht zu, die sind nämlich sehr gut zur Haushaltsbeleuchtung geeignet und fallen ebenfalls unter den Code 31.50.13.00 aus dem noch zu zitierenden Gutachten. Dummerweise wurde diese Einteilung getroffen, denn damit ist auch eine Opallampe eine Allgebrauchslampe geworden.
Die Vorbemerkung (20) spezifiziert das noch etwas näher: "(20) Bei der Überprüfung dieser Verordnung sollte besonders darauf geachtet werden, wie sich der Absatz von Speziallampen entwickelt hat, um sicherzustellen, dass sie nicht für allgemeine Beleuchtungszwecke verwendet werden; [...]" D.h., selbst wenn Opallampen weiterhin erhältlich bleiben, erledigt sich das in dem Moment, wo die ersten paar hundert Leute damit ihre Leselampe ausrüsten.
Im der Verordnung zugrunde liegenden Gutachten*] werden Opallampen ebenfalls nicht gesondert betrachtet, sondern gleich in der ersten Zeile gemeinsam mit normalem Glühobst abgefrühstückt.
Also: Opallampen besser auf Vorrat kaufen... Aus den USA sollten sie nicht zu beziehen sein wg. falscher Betriebsspannung, herkömmliche Leuchtmittel aus China scheiden wegen gesonderter zolltechnischer Behandlung dann ebenfalls aus.
Man hat zwar an Backofenbeleuchtungen gedacht, aber offenbar tatsächlich Leuchtmittel für Vergrößerungsgeräte nicht berücksichtigt.
Meine Sicht der Dinge.
Beste Grüße,
Franz
*]:
http://www.eup4light.net/assets/pdffiles/L...c_Task1_V22.pdf, Seite 11, Code 31.50.13.00. Das schließt Opallampen mit ein.
mdeutgen
Hallo Franz,
genau die Verordnung habe ich gesucht und bisher nicht gefunden. Ich bin ja bekanntermassen von der elektrischen Fraktion und schüttelte innerlich nur den Kopf.
Natürlich könnte man eine Opallampe zur Raumbeleuchtung nehmen, aber diese gibt es nur mit 75 W und 150 W und heute schon zu Preisen jenseits von gut und böse, wenn ich das mit konventionellen Glühlampen vergleiche. Ich würde da eher die von Dir erwähnte Backofenlampe nehmen, denn erstens haben Leselampen fürs Bett nicht selten ein E14-Gewinde und zweitens passen für eine Leseleuchte eher 15 W denn 150 W.
Ungeachtet dessen werde ich jetzt aber bunkern und meinen Bestand auffüllen - wer weiß was den Leuten in Brüssel noch alles in den Sinn kommt.
Ach ja zum Thema USA-Import: Natürlich passt das nicht, hat aber dennoch einen gewissen Charme. Die Lichtausbeute einer Glühlampe ist vom Strom abhängig. Bekanntermassen hat man in den USA etwas um die 110...130 Volt bei 60 Hz. Die Frequenz ist einer Glühlampe als nahezu reinrassiger ohmscher Widerstand egal und die Spannung kann man mit einem Trafo anpassen, elektronische Schaltung geht auch. Man hätte den Vorteil einer etwas besseren Lichtausbeute, ob das allerdings den Aufwand der externen Beschaltung lohnt, wage ich zu bezweifeln.
Martin
RolandLindner
Hallo,
das sehe ich jetzt nicht ganz so pessimistisch, hier ein Auszug aus Artikel 3:
(2) Ab 1. September 2009 gilt:
Bei Speziallampen ist auf der Verpackung und in jeder Art von
Produktinformation, mit der die Lampe in Verkehr gebracht
wird, an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar Folgendes
anzugeben:
a) der vorgesehene Verwendungszweck der Lampe
und
B) der Hinweis, dass die Lampe zur Raumbeleuchtung im Haushalt
nicht geeignet ist.
In den in Artikel 8 der Richtlinie 2005/32/EG genannten technischen
Unterlagen zur Konformitätsbewertung sind gegebenenfalls
die technischen Eigenschaften aufzuführen, aufgrund deren
die Lampe für den auf der Verpackung angegebenen Spezialzweck
Dann wäre eine Opallampe für den Hausgebrauch ungeeignet, weil der Verwendungszweck dafür nicht vorgesehen ist, also weiterhin im Fachhandel verkäuflich.
Schöne Woche
Roland
thomas_l
Hallo!
Ich teile Franz rechtliche Darstellung nicht. Die Verordnung sieht zwei Definitionen des Begriffs Speziallampe vor, die alternativ und nicht kumulativ sind. Eine Lampe, die zur Raumbeleuchtung geeignet ist, ist dann eine Speziallampe, wenn sie in der Produktbeschreibung entsprechend als zur Raumbeleuchtung nicht geeignet definiert wird. Meiner Meinung nach steht daher die Verordnung der Kommission der Herstellung und dem Verkauf von Opallampen etc. nicht entgegen. Das entspricht dem, was Mirko geschrieben hat.
Das heißt, dass es darauf ankommt, ob die Produktbeschreibungen entsprechend angepasst wird oder nicht. Das ist keine juristische, sondern eine ökonomische Frage.
Theoretisch wäre es natürlich auch möglich, dass nicht die EU, sondern die Mitgliedstaaten Opallampen verbieten (und das dann der EU in die Schuhe schieben), da wüsste ich jetzt nichts davon, hab da aber auch keine Insiderinformationen.
Thomas
orwograph
ich habe selten ein so irrsinniges verbot wie diese glühlampensache erlebt. man sollte die dinger einfach besteuern und fertig. was soll es, den leuten die benutzung zu verbieten? niemand kann mir verbieten, in jedem raum 200 energiesparlampen à 11 watt aufzuhängen und einzuschalten. was keiner tut, und was viel mehr energie verbrauchen würde als eine 200-w-birne, die ich nicht kaufen darf. ich finde solche gesetze schlicht totalitär. wenn ich leute zum energiesparen bringen möchte, muss ich für finanzielle anreize sorgen, den neuen und nicht den alten technologien zu folgen. deutlich sinnvoller für die co2-einsparung wäre beispielsweise eine unterbindung von zu leistungsstarken pkw-motoren oder eine noch stärkere besteuerung fossiler energie allgemein.
ich habe den verdacht, dass die glühlampenaktion einen ganz anderen hintergrund hat. man vergleiche den sicherungskasten einer dreizimmerwohnung baujahr 1955 und 2005. was fällt auf? genau. 2005 ist geschätzt dreimal so viel drin wie 1955. und damals waren praktisch alle privaten räume glühbeleuchtet. die stromnetze, die durch immer mehr kommunikations-, bequemlichkeits- und sonstiger privater haustechnik belastet sind, brauchen dringend luft. mehr nicht. die herausnahme von glühlampen aus dem privatbereich mobilisiert große netzreserven, die dringend benötigt werden.
Äzend an der ganzen sache finde ich eben, dass das alles unter dem deckmantel der lästigen co2-einsparung geschieht, de facto aber eine notbremse ist, weil das gemeine volk beispielsweise eine begrenzung der pro-kopf-anschlussleistung oder ein verbot von PCs nicht mitmachen würde. für die glühlampe geht keiner auf die barrikaden (außer ein paar deppen wie mir B)
und warum nutzen die leute noch immer die bösen glühlampen?
1. weil sie billig sind
2. weil sie sofort hell sind
3. weil die lichtfarbe angenehmer, dem urigen lagerfeuer ähnlicher ist als diese leuchtenden gasplasmen der leuchtstoffröhren.
gerade das beispiel analoge fotografie, aber auch das der dampflokomotive zeigt: man braucht alte technologien nicht zu verbieten, um sie zu verdrängen. man kann entweder bessere (aus dem einen oder anderen grund) technologie auf den markt bringen (was im fall der lampen nur energetisch zutrifft, in den drei genannten punkten schneidet die alte birne besser ab als die neue technik) oder die alte technologie künstlich verteuern (steuern, zölle,...), wie bei benzin oder tabak oder alkohol. auf diese weise blieben nischenprodukte verschont, und das ziel der energieeinsparung würde trotzdem erreicht.
peter.
MirkoBoeddecker
Hier die Antwort des Herstellers der Opallampen:
Sehr geehrter Hr. Bädecker,
auch die Opallampen fallen in die Ausnahmeregelung:
Sie haben spezielle Farbtemperaturen und Lebensdauer von max. 100h.
Die Lampe ist eindeutig als Photolampe auf Kolben und Verpackung gekennzeichnet, zudem bringen wir das vorgeschriebene
Etikett auf die Verpackung auf mit dem Symbol "nicht für den Hausgebrauch zulässig"
Die Lampen werden von uns eindeutig als Speziallampen vermarktet.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Ilona Schnee
Leiterin der Auftragsabwicklung
Speziallampenfabrik
Wolf_XL
...ich hab' mich ja in einem anderen Forum über diese Sache schon mal heftig gestritten, weil ich persönlich dieses "Glühlampenverbot" im Grunde gar nicht so schlimm finde... Und wenn ich das jetzt lese, bin ich in meiner Meinung auch bestätigt...
Es scheint wirklich "typisch deutsch" zu sein, bei jeder staatlichen Regelung gleich den Rückfall in die Diktatur oder den Untergang des Abendlandes zu vermuten... Und vor allem - bloß nix Neues - weil "Das ham' wa immer so so gemacht"... Ich streite ja nicht ab, dass so manche Regelung nicht unbedingt nach allen möglichen Aspekten durchforstet wurde - nur bringt uns eine kategorische Ablehnung auch nicht weiter... Also statt sich zu winden wie die Aale, sollten wir lieber unsere Energie dafür einsetzen, mit den neuen Gegebenheiten zurecht zu kommen. Das ist letztendlich viel effektiver, als zu versuchen, das Rad nochmal zurückzudrehen...
Und um nochmals auf die vielfach beschworene europäische Regelungswut zurückzukommen: Solange nach Bekanntgabe einer neuen Vorschrift sofort die Rechtsabteilung beauftragt wird um Wege zur Umgehung zu suchen, solange brauchen wir uns auch nicht über immer mehr detaillierte und kompliziertere Gesetze zu beschweren. Mal davon abgesehen - genaue und verbindliche gesetzliche Vorgaben sind auch ein Stück Verbraucherschutz! Ich hab' nunmal nur auf das einen Rechtsanspruch, was auch exakt beschrieben wurde. Und je genauer diese Beschreibung ist, umso weniger müssen auch die Gerichte zu deren Klärung herbeigezogen werden...
mipo
Hallo zusammen,
wir reden zwar hier von Glühbirnen :-) resp. Glühlampen natürlich.
Betrifft diese EU Regelung eigentlich auch Halogenlampen? Also auch diese in unseren Farbmischköpfen?
viele Grüße
Michael
cfb_de
Hallo zusammen,
wir reden zwar hier von Glühbirnen :-) resp. Glühlampen natürlich.
Betrifft diese EU Regelung eigentlich auch Halogenlampen? Also auch diese in unseren Farbmischkufen?
viele Grüße
Michael
Hallo Michael,
momentan noch nicht, dieses ist erst für später geplant.
Beste Grüße,
Franz
Harrydg0cao
Hallo und guten Abend,
ich bin neu hier und wage mal einen Eintrag bei so einem schwierigen Thema.
Da das Glühlampenverbot ja Gesetz ist, wird es in absehbarer Zeit auch mit den Fotospezial-Lampen wirklich knapp werden. Jedenfalls ist das zu befürchten. Diese Fotolampen, egal ob Opal, DUKA-Lampen oder Halogen werden ja wohl in ganz normalen Glühlampenfabriken gebaut, die hunderttausende AllgebrauchsLeuchtmittel täglich herstellen. Diese Spezial-Lampen werden mit Sicherheit auf den selben Maschinen hergestellt. Dazu werden nur ein oder zwei Parameter geändert, und für eine halbe Stunde laufen Opallampen vom Band, eine weitere halbe Stunde dann für Backofenlampen oder für den Kühlschrank. Das deckt dann den Welt-Jahresbedarf.
Wenn nun keine Allgebrauchslampen mehr verkauft werden, hätten diese Fabriken nur noch vielleicht einen Tag pro Jahr eine volle Auslastung. Was passiert, ist klar. Die Fabrik wird geschlossen. Damit ist aber die Technik für die "erlaubten" Lampen auch weg. Was nützt dann, die Aussage, dass es vom Gesetz keine Probleme wegen den Foto- (oder anderen Spezial-) Lampen gibt. Sie können einfach nicht mehr hergestellt werden.
Aber damit sind wir Fotofreunde nicht allein. Ich befürchte die selbe Entwicklung für KFZ-Glühlampen. Bald wird ein Auto verschrottet werden müssen, weil eine Bilux-Lampe kaputt gegangen ist.... :(
Gruß aus Stendal
Harald Redlin
thomas_l
Hallo!
Ich glaube das nicht, weil es – sollte so eine Situation eintreten – Nischenproduzenten geben wird. Du kriegst ja auch z.B. für Schmalfilm alles
lg Thomas