Gast
100 gramm Silbernitrat zur Herstellung von z.B.Fotopapieren hoher
Qualität können Sie ab sofort auf Ebay erwerben.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...ssPageName=WDVW
Viel Glück!
cfb_de
Hallo "Herold35",
da ja das Bewerben von eBay-Auktionen hier in Mode zu kommen droht und ich ja bekanntermaßen hauptberufliches Schwein und nebenberuflicher Gefahrstoffgutachter bin, möchte ich Deinen (?) "Disclaimer" zur angeblichen völligen Ungiftigkeit von Silbernitrat etwas ergänzen.
Die Kurzform findet sich ganz unten.
Zunächst: Die Diktion dieses Nachsatzes lässt beim unbedarften Leser den Eindruck entstehen, es handele sich um eine völlig ungefährliche Chemikalie. Das stimmt aber nicht!
(Und deshalb ging mir als einigermaßen sachkundigem Leser ziemlich die Hutschnur hoch.)
Ich möchte folgendes ergänzen:
- Silbernitrat ist nach Gefahrstoffsymbolik mit "C" (ätzend) und "N" (umweltgefährlich) zu kennzeichnen. Das scheint bei der angebotenen, offenbar selbst konfektionierten Ware nicht der Fall zu sein. Dies stellt einen Rechtsverstoß dar, ebenso wie das Inverkehrbringen selbst konfektionierter Substanzen ohne entsprechende behördliche Handelsgenehmigung.
Letztere gibt es erst, wenn bei der zuständigen Behörde u.a. entsprechende Sachkunde, Lagermöglichkeiten, Belehrung des Kunden u.v.m. nachgewiesen (!, "glaubhaft versichern" langt da nicht) werden können. Bis dahin ist auch "dem Paule sein einmaliger eBay-Verkauf" *strafbar*! Es handelt sich nämlich um das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen.
- R-/S-Sätze: Diese wurden sträflicherweise nicht einmal aufgeführt. Ich hole das hiermit nach:
- R 34-50/53: "Verursacht Verätzungen", "Sehr giftig für Wasserorganismen und kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben"
- S (1,2)-26-45-60-61: "Unter Verschluss aufbewahren", "Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen", "Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren", "Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)", "Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen", "Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen"
- Weiterhin darf der für den Versand vorgesehene Kunststoffbehälter nicht älter als fünf Jahre sein. Wurde das kontrolliert? Kann das nachgewiesen werden? Sonst darf nicht versendet werden.
- Bei einem hellen, nicht luftdichten Behältnis ist die Angabe eines "Mindesthaltbarkeitsdatums" Tinnef. Leuchtet feucht, etwas Licht dazu und es ist aus mit dem Silber-Ion da drin. Also ist das Angebot auch noch sachlich falsch dargestellt.
- Offenbar sind auf dem Etikett weder CAS/EINECS-Nummer noch R-/S-Sätze aufgedruckt (ersteres wäre für den Augenarzt eine sehr große Hilfe bei der Erhaltung der Sehfähigkeit) und ein Sicherheitsdatenblatt scheint auch nicht mitgeliefert zu werden. Stattdessen gibt es zeilenweise Gesülze um angebliche Gefahrlosigkeit und Verwendung in der Homöopathie. Mir graust es.
- Weiterhin frage ich mich, wie beim Handel (und da kennt die deutsche Rechtslegung keinen Unterschied zwischen "privat" und "gewerblich") über eBay wohl sichergestellt wird, dass der Käufer über die nötige Sachkunde verfügt. Dies ist nämlich eine der Verkäuferpflichten und dieser haftet dafür vor dem Gesetz.
Der Verkäufer hat sicherzustellen und diesen Nachweis zu erbringen, dass der Käufer hinsichtlich
- kontrollierter Lagerung der Chemikalie
- sicherheitsbezogener Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Beschaffung und Verwendung geeigneter den Vorschriften entsprechender Schutzausrüstung
- Kenntnis der erforderlichen Maßnahmen bei unbeabsichtigtem Verschütten oder Freisetzen
- sicherer und umweltgerechter Entsorgung von Gefahrstoffen und Rückständen
hinreichend sachkundig ist. Dies hat der Käufer schriftlich zu bestätigen und muss folglich mindestens volljährig sein.
Ich überlege mir ernsthaft, solche Handelspraktiken nach spontaner Begehung der Betriebsstätten zur Anzeige zu bringen und empfehle dem Verkäufer *dringend* sich einmal mit dem ChemG, der ChemVerbotsVO und sonstigen Richtlinien des deutschen/europäischen Gefahrstoffrechts auseinanderzusetzen. Letztlich habe ich nämlich wenig Lust, Betriebslabors stillegen zu müssen um dann solch wüste Dinge bei eBay als Tagesgeschäft zu sehen.
Kurzform:
Der angebotene Artikel entspricht *nicht* den Einstellbedingungen von eBay, weil der Verkauf in dieser Form *verboten* ist! Der Verkäufer handelt rechtswidrig und macht sich in der derzeitigen Form des Angebotes strafbar!
Mit freundlichen Grüßen,
Franz S. Borgerding
Gast
Hallo Franz,
ich glaube nicht, dass der Spammer hier nochmal reinschaut. Da wird wohl nur ein mail an ihn oder ebay oder beide den richtigen Adressaten finden.
Viele Grüße, Stefan
cfb_de
Hallo Stefan,
ich war bereits so frei :-)
Beste Grüße,
Franz
Gast
Hallo Stefan,
ich war bereits so frei:-)
Beste Grüße,
Franz
Scheint niemanden zu jucken. Die Auktion läuft noch. <_<
cfb_de
Die Anzeige auch. Das Gewerbeamt ist da sehr kooperativ.
Beste Grüße,
Franz
MirkoBoeddecker
mal ganz abgesehn davon dass man mit reinem silbernitrat noch lange kein fotopapier herstellen kann und schon gar nicht in "hoher Qualität".......
silbernitrat ist bei der ganzen sache noch das am einfachsten zu bekommende produkt.
viel schwieriger wird es beim sensibilisator, der gelatine und den stabilisatoren.
und nicht zuletzt ist die gleichmäßigkeit der beschichtung und die trocknung Qualität entscheidend.
na ja vielleicht ist das zeugs ja, wie im verkaufstext angegeben, wirklich gut zur warzenbehandlung :-)
Grüße,
mirko
cfb_de
Hallo Mirko,
alles korrekt, was Du zur Papierherstellung schreibst (würde mich auch wundern, wenn nicht:-), mir ging es aber in erster Linie darum, dass der Chemikalienhandel eindeutigen gesetzlichen Vorschriften unterliegt und das nicht ohne Grund.
Selbst im Chemiebaukasten (bisher immer Quelle unlustigster Gefahrenmomente) ist das Kaliumpermanganat mit derart viel Braunstein inhibiert, dass man fast nichts mehr damit anfangen kann.
vielleicht ist das zeugs ja, wie im verkaufstext angegeben, wirklich gut zur warzenbehandlung :-)
Tatsächlich wird das Zeug dafür benutzt und ist in Stiftform gepresst als "Hülsenstein" im Sortimentskasten ordentlicher Landärzte. Als Pulver ist die gezielte Anwendung extrem schwer, weshalb das Angebot nicht einmal dazu taugt (außerdem ist er da grenzwertig zu den entsprechenden Medizinprodukt-Gesetzen).
Wie dem auch sei, entweder das Amt oder eBay haben ja offenbar geschaltet. Vielleicht auch der Verkäufer selbst.
Beste Grüße,
Franz
Gast
Hi Franz,
mal rein interesse halber, ists die "Hausabfüllung" oder das reine Verkaufen, was strafbar ist?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...7517979954&rd=1
[/QUOTE]Letztlich habe ich nüchtlich wenig Lust, Betriebslabors stillegen zu müssen um dann solch wüste Dinge bei eBay als Tagesgeschäft zu sehen.
Kann ich nachvollziehen. Genauso, wenn man als "sorgfältiger Amateur" mit einem Heidenaufwand im Rahmen des Erlaubten zu bleiben versucht, und dann liest, das Zeug gehört am besten aufs Müsli.
Gruß
Martin
cfb_de
Hallo Martin,
es geht um beides. Die "Hausabfüllung" mit dem Zweck des Verkaufs fällt bereits unter "Herstellung", der Verkauf fällt unter "Inverkehrbringen". Ersteres bedarf der Genehmigung wegen Arbeitssicherheit, letzteres der Genehmigung, weil nach ChemG das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen schlichtweg verboten ist, wenn man nicht die nötige Erlaubnis dazu hat.
Gefahrstoffe i.S.d. ChemG sind alle Stoffe, die
1. explosionsgefährlich,
2. brandfördernd,
3. hochentzündlich,
4. leichtentzündlich,
5. entzündlich,
6. sehr giftig,
7. giftig,
8. gesundheitsschädlich,
9. ätzend,
10. reizend,
11. sensibilisierend,
12. krebserzeugend,
13. fortpflanzungsgefährdend,
14. erbgutverändernd oder
15. umweltgefährlich sind;
ausgenommen sind gefährliche Eigenschaften ionisierender Strahlen.
Weiterhin besteht für bestimmte Gefahrstoffe nicht nur die Beschränkung, wer sie abgeben darf, sondern auch eine klare Erwerbsbeschränkung. So darfst Du z.B. als Privatmensch kein Kaliumdichromat mehr kaufen.
Aus o.g. Definition eines Gefahrstoffs ergibt sich zwingend, dass der Verkauf von Silbernitrat (und vielen anderen Chemikalien) ohne entsprechende Erlaubnis über eBay nicht statthaft ist. Da sich eBay dafür offenbar nicht interessiert, findet diese Rechtsbrüche leider weiterhin statt und gefährden ahnungslose Mitmenschen. Spaßverstehe ich da keinen und akzeptieren kann ich das auch nicht.
Literatur dazu: ChemG, ChemVerbotsV (beide online verfügbar über:
Gesetze online) sowie TA Luft, TA Siedlungsabwässer, Arbeitsstättenverordnung und weitere Verordnungen.
Beste Grüße,
Franz
JUTTA
:( Hallo Leute,
endlich mal jemand, der dagegen etwas unternimmt!!!!!!
Hab schon manchmal daran gedacht "ist das nicht illegal?"
Trotzdem kommen immer mehr auf die Idee das Zeug bei E-bay zu versteigern, und das in großzügigen Mengen!
schaut mal in die Seiten bei e-bay
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...ssPageName=WDVW
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...ssPageName=WDVW
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...ssPageName=WDVW
rein, euch haut's wahrscheinlich vom Hocker.
Sorry, aber das Handeln mit Silbernitrat scheint mir doch echt in Mode gekommen zu sein.
Ist das nun alles illegal?
Gut Licht
Jutta
Gast
Franz,
jetzt mal ganz dumm gefragt, welche gesundheitliche Gefahr geht von dem Silbernitrat eigentlich aus?
Abgesehen von einem mit Strafe bedrohtem Tatbestand nach ChemG i.V.m. ChemVO.
Roland
Gast
Wenn man es nicht gerade verspeist, scheint es "nur" schädlich zu sein,
aber in jeder gut sortierten Drogerie findet man Sachen, die mindestens genauso
gefährlich sind (zB.Abflussreiniger mit Natriumhydroxid) und die gleich pfundweise
zu kriegen sind.
cfb_de
Hallo Roland,
steht eigentlich alles in meinem ersten Posting:-)
Silbernitrat ist löslich (und zwar als Feststoff!), weshalb ich den Staub nicht unbedingt in der Küche liegen haben wollte. Weiterhin wirkt es giftig auf Kleinlebewesen, weshalb es absolut nichts im Abwasser zu suchen hat (wie alle Silberionen, darum darf man auch keinen unbehandelten Fixierer in den Ausguss kippen), da damit die biologische Stufe der Kläranlage zuverlässig gehimmelt werden kann.
Nebenbei wirkt es oxidierend und fügt beim Kontakt mit bestimmten Lösungsmitteln das Brennen an.
Zwischen Haushaltsprodukten (die in den letzten Jahren erfreulich sicher geworden sind: Domestos ist seit langem chlorfrei) und Chemikalien besteht ein gewaltiger Unterschied: Beim Lokusreiniger weiß der Käfer, dass das schädlich und ungesund ist. Bei einer Chemikalie, die ohne ausreichende Aufklärung verkauft wird, weiß der Käfer nicht unbedingt. Und deshalb ist dort die Abgabe reglementiert, der Käfer hat dem Verkäufer seine Sachkenntnis nachzuweisen. Will der Verkäufer nichts davon wissen, handelt er rechtswidrig.
Beste Grüße,
Franz
Gast
Moin,
Nachsatz zu Franz:...weißes der Käfer nicht unbedingt...vor allem wenn in der Bucht hauptsächlich Warzen, Homöpathen und Trinkwasserdesinfizierungs steht.
Aber im Ernst, wer von uns die Arbeit der Herstellung "hochwertiger Fotopapiere" auf sich nimmt, wird die paar Pfennige die er hier hätte sparen können auch nicht für das Risiko "Ganz tolle Ware, auch wenn ich als Privatmann gar keine Ahnung habe und keine Gewähr übernehmen kann" draufgeben. Vom versauten Arbeitsergebnis bis hin zum Schlimmeren.
Ich nehm die Bucht echt nur für Sachen, die risikolos/arm sind (auch in anderem Sinne als Gefahrgut).
B) und wo's gelohnt hätte spuckt die Suchmaschine ja leider keinen Treffer für Goldchlorid für Nelsontoner aus :( (Vorsicht Satire)
Gruß
Martin
Gast
B) Aber mal ehrlichgesagt, ich finde, dass in solchen Fällen vor allem
Ebay die Verantwortung übernehmen sollte, solche und andere Gebote rauszustreichen,
schließlich ist nicht jeder der schnell mal was einstellt mit all den gesetzlichen Feinheiten
vertraut, wahrscheinlich sogar die wenigsten und deshalb kann man die Leute auch nicht
alle gleich kriminalisieren. :(
Aber überhaupt: wer sich mal die Zeit nimmt mal auf ebay zu surfen findet noch Allerhand
was verboten wäre, aber wer versucht dies stoppen der wird sich vermutlich wundern auf welchen
Widerstand er stößt, schließlich erzielt ja Ebay als AG mittlerweile Milliardenumsätze und
jeder der dabei stößt ist nicht besonders willkommen!
Grüße
Frank
Gast
na großartig,
mit der Argumentation könnten wir ja auch sagen, der Mafia-Puff nebenan kann die Brüche billiger verkaufen, weil dort die Hütte über ganz andere Wege finanziert wird, dann kaufen wir alle da.
Ohne Mirko jetzt wieder die Vorlage für "Deutschland ist scheisse für Fach- und Einzelhändler in 3 A4 Seiten" zu geben, glaube ich, dass dies zu tolerieren (und zwar auf e-bay wie auf Anbieterseite) gegen unser aller Interesse wäre.
Was die Verantwortung Marktplatz und Verkäufer angeht: e-bay nimmt sie notgedrungen an, wenn sie ständig daran erinnert werden. (Sonst liefe dort auch eine Kategorie Kinderporno, ist ja schließlich e-bay und nicht die Heilsarmee).
Und einen Verkäufer, der "Dachbodenfund: 49 Eierhandgranaten aus Weltkrieg, Muster hat funktioniert" anbietet, wird auch niemand mit "kann er ja nicht wissen" in Schutz nehmen. Da beißt sich ja die Katze in den Schwanz: Jeder der gefährliche Substanzen in Verkehr bringt, übernimmt mit Verantwortung, dass der Empfänger weiß dass sie gefährlich sind.
Andersrum: die genannten e-bay Verkäufer haben entweder:
-das Zeug von dritten, die genauso fahrlässig und strafbar gehandelt haben.
-das Zeug von dritten, die vorschriftsmäßig darauf geachtet haben, dass die Verkäufer wissen was sie kaufen, und diese handeln jetzt wissentlich unverantwortlich und strafbar.
-das Zeug geklaut (dann gibt's auch keinen Nachweis der Sachkunde) und damit zu e-bay zu gehen ist Nachweis der Blödheit (Schlage Darwin Award vor).
-das Zeug gefunden (dto). Dann fragt man sich, soll sowas wirklich unbewacht und herrenlos herumfliegen? Und ist es verantwortungsbewusst, alles was man findet, zu verhäuern, ohne sich darum zu kümmern, was das ist? (s. o.)
Gruß
Martin
Gast
Hallo Max,
wenn dies so wäre wie du sagst würden solche Angebote nicht ständig
und immer wieder bei Ebay auftauchen, und viele werden dabei wahrscheinlich
sogar mit "Sofort Kaufen" unmittelbar unter die Leute gebracht, ohne dass
jemand etwas davon merkt. Der automatisierte Verkaufsmechanismus bei
Ebay ist schuld daran!
Ich hab mir mal die Mühe gemacht nach weiteren illegalen Auktionen zu fahnden
und mir sind als jemandem, der sich etwas mit Chemie auskennt buchstäblich
die Augen rausgefallen :( und manche dieser Auktionen laufen über 10-Tage seelenruhig
zu Ende (Laufzeit ist ja immer mit angegeben) ohne dass sich Ebay sich auch nur in entferntester Weise darum schert. B)
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...ssPageName=WD4V
(Kongorot scheint giftig zu sein, oder auch krebserregend, oder beides
aber das weiß ganz sicher der Franz.)
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...ssPageName=WD4V
Bariumchlorid ist tödlich giftig, da wasserlösliche Bariumverbindung!
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...7518111818&rd=1
(Methanol: giftig- führt zur Erblindung, auch gut um Wein damit zu panschen,
- 5 liter davon reichen sicher für viele Tote )
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...7516523172&rd=1
(Sehr gut geeignet um Drogen damit zu reinigen, sollte glaub' ich deshalb vor einiger Zeit
mal verboten werden)
Grüße
Frank
Gast
Hi Frank,
ich schrieb "wenn".
Und bleibe dabei, keiner ist unschuldig, bloss weil man ihn lässt.
Grüße
Martin
Gast
Hallo Martin, (tschuldigung für die falsche Namensnennung vorhin )
Noch mal zu dem Kongorot:
Als Versandkosten gibt der Anbieter 1,30 Euro an,
das heißt er verschickt eine krebserregende/giftige, staubende Substanz
per Brief, also wenn ich sowas schon sehe, dann möchte ich
sicher kein Postbote sein und Silbernitrat scheint da noch richtig harmlos!
Grüße
Frank